Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, für alle, auch zukünftigen, Geschäftsbeziehungen zwischen ANTARES Professionals GmbH (nachfolgend: “ANTARES Professionals”) als Personaldienstleister und dem Besteller (nachfolgend: “Mandant”; gemeinsam: “Parteien”), zum Zwecke der Vermittlung eines Arbeitnehmers zur Besetzung der im Vertrag zur Personalbesetzung (“Vermittlungsauftrag”) benannten offenen Stelle.
Soweit die Vereinbarungen des Vermittlungsauftrages diesen AGB widersprechen, gehen die Vereinbarungen des Vermittlungsauftrages vor.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Mandanten oder Verweise auf solche Vertragsbedingungen erkennt ANTARES Professionals auch dann nicht an, wenn ANTARES Professionals diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Beauftragung und Vertragsschluss
Zwischen ANTARES Professionals und dem Mandanten wird ein Vermittlungs-, Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag geschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
Leistungsbeschreibung
ANTARES Professionals unterstützt ihre Mandanten bei der Suche und Auswahl von Fachpersonal. Das Leistungsspektrum beinhaltet insbesondere die Identifikation geeigneter Kandidaten, die Auswahl und Beurteilung dieser Kandidaten sowie die damit verbundene Beratung des Mandanten.
ANATARES Professionals stellt dem Mandanten hierzu Exposés, Lebensläufe oder ähnliche Informationen über geeignete Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Bei weiterem Interesse erfolgt die persönliche Vorstellung des ausgewählten Kandidaten beim Kunden, sowie die weitere Beratung bis zum Abschluss der Vermittlung.
ANTARES Professionals wird die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes beachten.
Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sämtliche während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, und nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des jeweils anderen an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe dient der Vertragsdurchführung oder erfolgt aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Verpflichtungen oder im Rahmen der Geltendmachung unseres Honoraranspruchs.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter fort und gilt auch für die Mitarbeiter der Parteien.
Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit gibt der Mandant die erhaltenen Unterlagen zurück oder löscht die ihm zugänglich gemachten personenbezogenen Daten der Kandidaten.
Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes dürfen Referenzen nicht ohne Absprache mit ANTARES Professionals eingeholt werden.
Datenschutz
Die Parteien sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und den Umgang mit Bewerberdaten jeweils Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie werden daher personenbezogene Daten der Bewerber unter Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten verarbeiten. Der Auftraggeber wird daher insbesondere ihm von uns übermittelte Bewerberdaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrages bzw. der eventuellen Begründung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten.
Kundenschutz
ANTARES Professionals wird Kandidaten, die aufgrund eines Vermittlungsauftrages bei dem Mandanten platziert wurden, nicht im Rahmen eines Vermittlungsauftrages für Dritte ansprechen.
Doppelbewerbungen
Hat der Mandant vor Präsentation eines Kandidaten durch ANTARES Professionals binnen der letzten 6 Monate einen aktiven, noch nicht abgeschlossenen Bewerbungsprozess begonnen, wird er ANTARES Professionals innerhalb von 5 Arbeitstagen hierüber informieren. ANTARES Professionals entsteht für die Vermittlung dieses Kandidaten kein Honoraranspruch.
Honorar
ANTARES Professionals entsteht ein Honoraranspruch für den Fall, dass innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation der Unterlagen ein Arbeitsverhältnis zwischen Kandidaten und Mandant zustande kommt. Darunter ist jedes Arbeitsverhältnis, auch jedes selbständige Dienstverhältnis, z.B. im Rahmen einer freien Mitarbeit, zu verstehen.
Der Honorarsatz beträgt 30% des Bruttojahreszielgehaltes (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen. Tantiemen und geldwerter Vorteile des Kandidaten). Für variable Prämien wird ein Zielerreichungs-/Auszahlungsgrad von 100% unterstellt. Wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, wird dieser mit einem Wert von 7.500,00 Euro berücksichtigt.
Der Honoraranspruch entsteht durch Unterzeichnung eines Arbeits- oder sonstigen Dienstvertrages durch den Kandidaten, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit.
Tritt ein von ANTARES Professionals vorgestellter Kandidat eine andere als die ursprünglich vorgestellte Position an, erwirbt ANTARES Professionals gemäß den vorgenannten Grundsätzen ebenfalls einen Honoraranspruch. Gleiches gilt für Positionen in verbundenen Unternehmen des Mandanten.
Die teilweise oder vollständige Rückerstattung des Honorars ist ausgeschlossen.
Sonstige Kosten, insbesondere die für vom Mandanten bestätigten Anzeigenaufträge und eventuell anfallenden Reisekosten der Kandidaten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Informationspflicht zur Ermittlung des Honoraranspruchs
Der Mandant verpflichtet sich, ANTARES Professionals den Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit einem Kandidaten oder, falls kein Beschäftigungsvertrag geschlossen wurde, den Tätigkeitsbeginn innerhalb von 5 Werktagen unter Nennung sämtlicher für die Ermittlung des Honoraranspruchs notwendiger Angaben, insbesondere Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Höhe des Bruttojahreszielgehalts bzw. der Jahreszielvergütung einschließlich sämtlicher Zusatzleistungen, in Textform mitzuteilen.
Kommt der Mandant dieser Verpflichtung nach Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist ANTARES Professionals berechtigt, eine der Qualifikation des Kandidaten entsprechende angemessene und marktübliche Vergütung der Berechnung unseres Honorars zugrunde zu legen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Bruttojahresgehalts unbenommen.
Der Mandant hat ANTARES Professionals nach Aufforderung eine Kopie des Beschäftigungsvertrages vorzulegen.
Umsatzsteuer
Auf alle genannten Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang zahlbar.
Haftung
ANTARES Professionals legt großen Wert auf eine sorgfältige Prüfung der fachlichen und persönlichen Eigenschaften der Kandidaten, ist jedoch nicht verpflichtet, Nachforschungen zu den Unterlagen sowie Angaben der Kandidaten anzustellen. Die Dienstleistung der Personalvermittlung entbindet den Mandanten nicht von der Prüfung der Eignung der Kandidaten. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn trägt der Mandant die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl.
Für vom Kandidaten abgegebene Erklärungen oder von diesem begangene oder zuzurechnende Handlungen haftet ANTARES Professionals nicht.
Für alle Personenschäden haftet ANTARES Professionals lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht von ANTARES Professionals oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter ist die Haftung für Sach- und Vermögenschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden, die aus Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz resultieren, haftet ANTARES Professionals nur so weit, wie die Verstöße auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von ANTARES Professionals oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei ohne Einhaltung einer Frist oder Abgabe einer Begründung kündigen.
Die Kündigung entbindet den Mandanten nicht von der Zahlung der vereinbarten Honorars.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ersetzen die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem Vertragszweck entspricht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pinneberg.
